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Garantie/Kulanz vs. nachgerüstetes Zubehör - Eure Erfahrungen?

  • meinereiner
  • 16. Dezember 2012 um 09:49
  • meinereiner
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    • 16. Dezember 2012 um 09:49
    • #1

    Hallo zusammen,

    Wie sind eigentlich eure Erfahrungen im Bereich Neufahrzeug/Gebrauchter mit Garantie, wenn nachträglich Zubehörteile verbaut worden sind und wenn danach ein Garantiefall im Umfeld des Zubehörs aufgetaucht ist?
    Ich überlege z.B., ob ich meinem Neuen nächstes Jahr eine leichte Spurverbreiterung und vorne etwas kürzere Federn gönne. Da ich aber fünf Jahre Werksgarantie habe, möchte ich mir dabei natürlich nichts verscherzen....

    Aber es interessiert mich allgemein und auch in anderen technischen "Ecken" eurer Fahrzeuge...
    Meine Vermutung ist, dass es entscheidend von der Werkstatt abhängt. Lässt man die Teile dort einbauen, dürfte es wohl weniger/keine Probleme geben.


    Grüße
    Reiner

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  • Otis Wright
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    • 16. Dezember 2012 um 10:19
    • #2

    also ich hab ja bekanntlich eine Gasanlage einbauen lassen. Das war nach 1 Jahr der Fall. Dann hab ich immer fleißig die Garantie verlängert. Bisher war das nie ein Problem, man muss aber auch auf das richtige AH treffen.

    Bei Federn wird wohl die Garantieleistung auf die Stoßdämpfer und ggf. andere Fahrwerksteile verloren gehen, der Rest bleibt bestehen. Vermutlich wird das, wie du bereits angesprochen hast, weniger ein Problem sein, wenn du den Krempel dort einbauen lässt.

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  • earlgrey
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    • 16. Dezember 2012 um 13:21
    • #3

    Bzgl einer leichten Spurverbreitung hatte ich ja bereits in Zusammenhang mit den Winterrädern meinen Standpunkt dargestellt:
    Originalfelgen für WR ,im Sommer "schönere" etwas breitere [lexicon]Felgen[/lexicon] mit geringerer ET (zB 8-18 ET 45-48) und den SerienSR.

    Das dürfte auch keinerlei Auswirkung auf Garantien haben.

    Eine Tieferlegung allerdings NUR VORNE könnte da anders gesehen werden,da das selten einer Prüfung oder Zulassung unterworfen
    wurde.

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    • 16. Dezember 2012 um 13:42
    • #4

    Mir gefallen halt die Rotor [lexicon]Felgen[/lexicon] und die gibt es ja leider nicht als Originale mit weniger ET...
    Wg. Tieferlegung (Ich schreib' schon wieder zu knapp): Klar, wenn ich etwas machen lass', dann vorne und hinten. Wobei er hinten so bleiben darf, aber halt vorne etwas tiefer! 1cm reicht da sicher.... MIr geht's nur drum, dass der Radlauf vorne vernünftig(er) zum Hinteren passt.

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  • earlgrey
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    • 16. Dezember 2012 um 14:03
    • #5

    Dann gibt es noch Rotorfelgen 8-19 ET 50 vom RS3 ...

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  • meinereiner
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    • 16. Dezember 2012 um 16:25
    • #6

    Sähe schick aus, aber auf 19" wollte ich (vor allem wg. Komfort und Alltagstauglichkeit) nicht wechseln. Tief und hart hatte ich vor 20 Jahren das letzte mal auf einem Scirocco GTX 16V (Den fänd' ich heute immer noch schön, aber eben nicht als Alltagsauto).

    Zur Not (und wenn ich einen guten Preis für meine Rotoren bekomme) würde ich dann lieber die Felge wechseln. Ist ja nicht so, dass es keine anderen schönen [lexicon]Felgen[/lexicon] gibt ;)

    Aber mal ein bisschen zurück zum Thema rudern... Mich würde interessieren, ob hier schonmal jemand in puncto Garantie/Kulanz "abgeblitzt" ist, weil er Zubehörteile von Drittanbietern verbaut hatte?

    Grüße
    Reiner

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  • TheRingThing
    Gast
    • 16. Dezember 2012 um 16:56
    • #7

    Hi, da gibt es mehrere Beispiele dafür:

    1. Fahrer, A3 3.2 Quattro.
    Schaden: Linkes inneres Antriebswellengelenk vorzeitig defekt.
    Garantie verweigert.
    Grund: Tieferlegung über die Werksvorgaben hinausgehend. (Wegen geänderter Fahrwerkseinstellungen)

    2. Fahrer, A3 2.0 TDI Quattro
    Schaden: Pendelstütze gebrochen.
    Garantie verweigert.
    Grund: Nachträglich PU Lager verbaut.

    3. Fahrer, A3 1.8 TFSI
    Schaden: LMM nach 28000 Km defekt.
    Garantie verweigert.
    Grund: Verbau eines sog. Luftsammlers / Unsachgemäßer Einbau.

    4. Fahrer A3 2.0 TDI
    Schaden: PDC Steuergerät defekt.
    Garantie verweigert.
    Grund: Nachträglicher Einbau der Frontsensoren erfolgte nicht durch eine eingetragene Markenwerkstatt.

    5. Fahrer A4 3.0 TDI Quattro
    Schaden: Steuergerät Licht /AHK
    Garantie verweigert.
    Grund: Nachträglicher Einbau der (Original) AHK erfolgte nicht durch eine eingetragene Markenwerkstatt.

    6. Fahrer S3
    Schaden: (eigentlich trivial) WiWA Düsen Heizung arbeitet nicht.
    Garantie / Rücknahme verweigert.
    Grund: Die nachgerüsteten Fächerdüsen (vom Golf) wären nur für den Golf.

    Deine Vermutung ist völlig richtig.
    Es hängt wirklich viel von der Werkstatt ab.
    Es kommt sehr darauf an wie man einen Kulanzantrag stellt oder einen Garantiefall im System aufmacht, respektive was man da reinschreibt und was nicht.
    Werkstätten sollten im Sinne des Kunden handeln.
    Besonders dann wenn es eigentlich Kleinigkeiten wie z.B. Punkt 3 sind.

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  • meinereiner
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    • 16. Dezember 2012 um 17:15
    • #8

    Super!

    Die klingen jetzt alle einigermaßen "plausibel" (Aus Werkstatt Sicht) und man sieht schön wie man sich da in eine Grauzone bewegt.
    Das Blöde ist genau das, dass sie keinen kausalen Zusammenhang herstellen müssen, sondern einfach die "Nähe" zum Ausfall als Garantieausschluss heranziehen.
    Übertrieben gesagt: "Sie haben da hinten mit einem falschen Lackstift getupft. Daher gibt es keine Garantie auf die Roststellen vorne"

    Selbst Fall #6 ist nicht einfach so wegzuwischen.... Hat das Heizelement in der Golf Düse denselben Innenwiderstand wie das vom A3? Aber selbst wenn es denselben Widerstand hat, können sie immer noch darauf abzielen, dass beim eigenhändigen Austausch vielleicht nicht die [lexicon]Batterie[/lexicon] abgeklemmt wurde, oder man einen Kurzschluss erzeugt hat.

    Um da den Gegenbeweis anzutreten müsste man das für den Defekt verantwortliche Steuergerät/Element untersuchen (lassen).

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  • earlgrey
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    • 16. Dezember 2012 um 18:29
    • #9

    Das Problem ist ja zT auch ,daß bei Garantiefällen das Originalteil einbehalten/eingeschickt wird. Dasa macht sich dann bei
    A3 und Golf Teil nicht so gut.

    Alle Fälle sind schon etwas wenig kundenfreundlich,einzig bei dem Antriebsgelenk könnte ich das nachvollziehen.


    Wenn man aber auf dem Einbau in zugelassener Fachwerkstatt besteht,ist es schon zu Audi passend,daß mir der Einbau angelieferter
    Ate-Bremsscheiben mit Stahlflexleitungen sowie Sportbremsbeläge hinten von einer ebensolchen Fachwerkstatt abgelehnt
    wurde.

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  • TheRingThing
    Gast
    • 16. Dezember 2012 um 18:35
    • #10

    Also ich habe die Fächerdüsen bei mir drin & keinerlei Probleme damit.
    Die Düsen haben lediglich einen abgesicherten 12 Volt Anschluß (Zündung An) und einen Thermostat.
    Also kann da schon mal kein Steuergerät kaputt gehen.
    Und wenn die Versorgungsspannung anliegt - sollten die auch funktionieren.
    Keine Ahnung warum die beim Kollegen defekt waren. (Spannung war da)
    Nur geheizt haben die mitten in der Wintersaison definitiv nicht mehr.
    (Nachrüstung war im Oktober - Im Januar ging nix mehr)
    Was haben wir da getestet - Kältespray, Stromaufnahme.... einfach tot die Teile.
    Seltsam, weil es gleich beide waren.
    Wie auch immer, der VW Händler wo es gekauft wurde, hat den Audi gesehen, gefragt ob's für das Fahrzeug ist und dann auf Durchzug geschaltet.
    Gut, das gab halt dann ne andere Lösung um trotzdem an die Garantie zu kommen.
    Aber sowas ist einfach nur ärgerlich.

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  • meinereiner
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    • 16. Dezember 2012 um 19:10
    • #11
    Zitat von earlgrey


    Wenn man aber auf dem Einbau in zugelassener Fachwerkstatt besteht,ist es schon zu Audi passend,daß mir der Einbau angelieferter
    Ate-Bremsscheiben mit Stahlflexleitungen sowie Sportbremsbeläge hinten von einer ebensolchen Fachwerkstatt abgelehnt
    wurde.

    Das passt zu einem Kollegen von mir, bei dem sie irgendwas im Bereich Multimedia/Navigation nicht nachkodieren wollten. Selbst gegen Bezahlung nicht.... Es scheint so, als ob manche (immer mehr?) Werkstätten nur noch Dienstleistungen nach Vorschrift durchführen wollen.

    @TheRingThing
    Klar, ich wusste nicht, ob die an einem SG hängen, das sollte nur beispielhaft sein!
    D.h. die Stromaufnahme war korrekt? Dann kann es ja fast nur der Themostat gewesen sein. Ist da tatsächlich ein Thermostat in der Düse verbaut?

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  • TheRingThing
    Gast
    • 16. Dezember 2012 um 19:24
    • #12

    Nuja, mit Stromaufnahme war eben nix mehr.
    Deshalb gehe ich davon aus, das entweder der Thermostat nicht schaltete oder das Heizelement durch war.
    Der Thermoheini ist wirklich in der Düse.

    Selbiges hast Du auch bei den Außenspiegeln.
    Die werden zwar vom Türsteuergerät angesteuert, aber auch nur die Versorgungsspannung.
    Ein Thermostat im Spiegel regelt die Geschichte in letzter Instanz.

    Zum Thema Dienstleistung nach Vorschrift:

    Es gibt wohl eine Anweisung, das die Werkstätten das Open SKy Dach nicht über den FB - Schlüssel schliessen lassen sollen, wenn ein Kunde
    nach so einer Codierung fragt. Sicherheit blah blah....
    Im VCDS ist das easy zu codieren. Somit schließt das Dach auch wie die Fenster über den Schlüssel.
    Umgekehrt öffnet es sich natürlich auch.

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  • meinereiner
    Schüler
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    • 16. Dezember 2012 um 19:30
    • #13
    Zitat von TheRingThing

    Es gibt wohl eine Anweisung, das die Werkstätten das Open SKy Dach nicht über den FB - Schlüssel schliessen lassen sollen, wenn ein Kunde
    nach so einer Codierung fragt. Sicherheit blah blah....
    Im VCDS ist das easy zu codieren. Somit schließt das Dach auch wie die Fenster über den Schlüssel.
    Umgekehrt öffnet es sich natürlich auch.

    Na super, das wollte ich beim nächsten Besuch mal anfragen... Dann kann ich mir die Antwort schon denken :S

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  • TheRingThing
    Gast
    • 16. Dezember 2012 um 19:48
    • #14

    Hehe :D

    Da brauchst schon jemand mit VCDS.
    Dann klappt das auch mit solchen Codierungen. ;)

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